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   BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82   

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BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82 (https://dejure.org/1983,1624)
BSG, Entscheidung vom 01.12.1983 - 5b RJ 114/82 (https://dejure.org/1983,1624)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 1983 - 5b RJ 114/82 (https://dejure.org/1983,1624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verweisbarkeit eines Versicherten - Beamtenrecht - Postzustellungsdienst - Facharbeiter - Einstufung - Prüfung des bisherigen Berufs - Ausbildungsberuf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 72
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82
    Die tatsächliche Aufgabe der zuletzt verrichteten pflichtversicherten Beschäftigung schreibt den bis dahin ausgeübten versicherten Beruf als "bisherigen Beruf" 18 des 5 1246 Abs. 2 RVO notwendig fest (so BSG Urteil vom 20. Januar 1976 in BSGE 41, 129, 130 : SozR 2200 $ 1246 Nr. 11).

    Diese stufen die Arbeitnehmer nach dem generellen Wert, der Qualität der ausgeübten Tätigkeit ein (vgl Urteil vom 20. Januar 1976 aaO).

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82
    lität der Berufstätigkeit, sondern auf die mit ihrer Verrichtung verbundenen Nachteile und Erschwernisse zurückzuführen ist, zB Akkord-, Nacht-, Schmutzarbeit und ähnliches (vgl BSGE 43, 243, 245 : SozR aaO Nr. 16).
  • BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 50/80

    Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Tarifliche Einordnung der Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82
    Ist eine Tätigkeit tariflich erfaßt, so ist eine von dieser Einstufung abweichende Bestimmung des qualitativen Wertes nur zulässig, wenn feststeht, daß die tarifliche Einstufung dem qualitativen Wert nicht entspricht (so BSGE 51, 50, 51 : SOZR aaO Nr. 71).
  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 98/72

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Berufsfremde Tätigkeit - Ungelernte Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82
    Dabei hat der Senat zum Ausdruck gebracht, daß in der Regel alle Merkmale des % 12H6 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs RVG, wie Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs unter besonderen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit, ihren Ausdruck in der tariflichen Einstufung finden (vgl BSGE 38, 153, 154 : SozR aaO Nr & mwN).
  • BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 86/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Gerichtskunde; Verweisungstätigkeit

    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82
    Die prinzipielle Gleichstellung mehrerer in einer Lohngruppe nach qualitätsorientierten Merkmalen zusammengefaßten Tätigkeiten folgt aus der auf die Qualität der Berufstätigkeit abgestellten Betrachtungsweise des % 12N6 Abs. 2 RVO.ES gibt durchaus qualitativ hochwertige Tätigkeiten, für die eine bestimmte Ausbildungsdauer weder vorgeschrieben noch üblich ist und die deshalb im Rahmen der Berufsunfähigkeit nicht schlechter als Facharbeiten behandelt werden können (vgl Urteile des Senats vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 1982 - 5b RJ 86/81.
  • BSG, 13.05.1982 - 5a RKn 4/81

    Berufstätigkeit; Pflichtbeitrag; Berufsunfähigkeit; Knappschaftsrente

    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82
    Dies gilt selbst dann, wenn sie nur kurzfristig ausgeübt wurde und wegen des Ubertritts in eine versicherungsfreie Beschäftigung endete (vgl BSG in SozR 2600 5 45 Nr. 34 mwN; Urteil vom 13. Mai 1982 - 5a RKn 4/81 -).
  • BSG, 28.11.1980 - 5 RJ 78/79
    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82
    Die prinzipielle Gleichstellung mehrerer in einer Lohngruppe nach qualitätsorientierten Merkmalen zusammengefaßten Tätigkeiten folgt aus der auf die Qualität der Berufstätigkeit abgestellten Betrachtungsweise des % 12N6 Abs. 2 RVO.ES gibt durchaus qualitativ hochwertige Tätigkeiten, für die eine bestimmte Ausbildungsdauer weder vorgeschrieben noch üblich ist und die deshalb im Rahmen der Berufsunfähigkeit nicht schlechter als Facharbeiten behandelt werden können (vgl Urteile des Senats vom 28. November 1980 - 5 RJ 78/79 1982 - 5b RJ 86/81.
  • BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 74/82
    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82
    Entsprechend der aufgezeigten Rechtsprechung hat der Senat bereits mit Urteil vom 24. Juni 1983 (5b RJ 74/82 - vgl auch Urteil des u. Senats vom 28. Juni 1979 aaO) entschieden, daß ein die Lohngruppe IV TVArb eingestufter Postfacharbeiter der Gruppe zuzuordnen ist, die durch den Leitberuf des Facharbeiters cha- rakterisiert wird.
  • BSG, 19.04.1983 - 5b RJ 74/81
    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82
    An der Verweisung eines Facharbeiters scheitert deshalb der Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit im allgemeinen auch dann, wenn die Verweisungstätigkeit nicht wegen ihrer Ausbildungsdauer zu den sonstigen Ausbildungsberufen gehört, tariflich aber von einer Lohngruppe erfaßt wird, in der sonstige Ausbildungsberufe enthalten sind und diese Einstufung nicht erkennbar auf qualitätsfremden Gründen beruht (so Urteil des Senats vom 19. April 1983 5b RJ 74/81 N. Se-.
  • BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 90/81
    Auszug aus BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82
    - 5b RJ 90/81 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1994 - 4 S 283/93

    Zur Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Berufsunfähigkeit

    Zur Beantwortung der Frage, in welche der Gruppen des Vierstufen-Schemas die Klägerin mit ihrem bisherigen Beruf gehört, ist nach der dargestellten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dessen qualitativer Wert zu ermitteln, wobei als zuverlässiges Indiz für die Qualität einer Tätigkeit die tarifliche Einstufung angesehen wird (vgl. BSG, Urteile vom 1.12.1983, BSGE 56, 72, vom 28.11.1985, a.a.O. und vom 12.9.1991 - 5 RJ 34/90 -).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine - relativ hohe - tarifliche Einstufung im wesentlichen nicht auf die Qualität der Berufstätigkeit, sondern auf die mit ihrer Verrichtung verbundenen Nachteile und Erschwernisse zurückzuführen ist, z.B. Akkord -, Nacht-, Schmutzarbeit und ähnliches (BSG, Urteile vom 1.12.1983, a.a.O. und vom 3.10.1984 - 5 b RJ 20/84 -).

    Sofern es sich nicht um eine solche Ausnahme handelt, gehören deshalb zur Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters nicht nur Facharbeiter selbst, sondern auch die tariflich etwa wie diese eingestuften sonstigen Arbeiterberufe (vgl. BSG, Urteil vom 1.12.1983, a.a.O.).

    Hiervon ausgehend hat das Bundessozialgericht mehrfach den Post (Brief-)-Zusteller in die Gruppe eingeordnet, die durch den Leitberuf des Facharbeiters charakterisiert ist (vgl. BSG, Urteile vom 1.12.1983, a.a.O., vom 3.10.1984 - 5 b RJ 20/84 -, vom 3.10.1984 - 5 b RJ 28/84 - und vom 27.2.1990 - 5 RJ 12/88 -).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die tarifliche Gleichstellung von Tätigkeiten mit "echten" Ausbildungsberufen sowohl für die Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters als auch für die Gruppe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters gilt und nicht nur bei der Prüfung des "bisherigen Berufs", sondern auch für die Beurteilung der Verweisbarkeit maßgebend ist (vgl. BSG, Urteile vom 1.12.1983, a.a.O., vom 12.9.1991 - 5 RJ 34/90 - und vom 17.12.1991, a.a.O.).

    An der Verweisung eines Facharbeiters scheitert deshalb die Feststellung der Berufsunfähigkeit im allgemeinen auch dann, wenn die Verweisungstätigkeit nicht wegen ihrer Ausbildungsdauer zu den sonstigen Ausbildungsberufen gehört, tariflich aber von einer Lohngruppe erfaßt wird, in der sonstige Ausbildungsberufe enthalten sind und diese Einstufung nicht erkennbar auf qualitätsfremden Gründen beruht (vgl. BSG, Urteil vom 1.12.1983, a.a.O.).

    Dies ist - wie ausgeführt - nur dann anzunehmen, wenn die Einstufung im wesentlichen auf mit der Tätigkeit verbundenen Nachteilen und Erschwernissen (z.B. Akkord-, Nacht-, Schmutzarbeit) oder aus sozialen Gründen wegen in der Person des Versicherten liegender Umstände beruht (vgl. BSG, Urteile vom 1.12.1983, a.a.O., vom 3.10.1984 - 5 b RJ 28/84 - und vom 14.5.1991, BSGE 68, 277).

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Da außerdem die Wirklichkeit des Arbeitslebens sich nicht starr an eine Gleichwertigkeit der im Gesetz genannten Zumutbarkeitskriterien hält, hat der erkennende Senat in ständiger Rechtspr auch Versicherte, die in Tätigkeitsbereichen ohne anerkannte Ausbildung oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren gearbeitet haben, der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen mit einer mehr als zweijährigen Ausbildung - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für den Betrieb - tarifvertraglich qualitativ gleichgestellt sind (vgl die Urteile in BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSGE 56, 72 = SozR aaO Nr. 111; SozR aaO Nrn 116, 122, 123; BSGE 58, 239 = SozR aaO Nr. 129 und SozR aaO Nr. 164).

    Der Senat hat daher auch in den Urteilen vom 1. Dezember 1983 (SozR 2200 § 1246 Nr. 111) und 1. Februar 1984 (SozR 2200 § 1246 Nr. 116) ausgeführt, daß die tarifliche Einstufung nicht nur ein verläßliches Indiz für die Qualität der Tätigkeit bei Berufen ist, die nach einer ordnungsgemäßen Ausbildung ausgeübt worden sind; vielmehr ist die Bewertung durch die Tarifpartner auch dann zu akzeptieren, wenn diese den anerkannten Ausbildungsberufen andere Tätigkeiten - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für den Betrieb - qualitativ gleichgestellt haben.

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R

    Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe -

    (3) Der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters sind ferner Versicherte zuzuordnen, die in Ausbildungsberufen ohne anerkannten Ausbildungsgang iS des § 25 BBiG tätig waren, wenn deren Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen tarifvertraglich gleichgestellt sind (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 3, 46, 99, 116, 122, 123, 164; BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSGE 56, 72 = SozR 2200 § 1246 Nr. 111; BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG Urteil vom 3. Juli 2002 - B 5 RJ 18/01 R), weil die tarifliche Einstufung eines Berufs in der Regel ein zuverlässiges Indiz für die Wertigkeit einer Tätigkeit in der Arbeitswelt ist (BSGE 68, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 03.07.2002 - B 5 RJ 18/01 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit eines Lager- und

    Auf der Suche nach der für die Wertigkeit des bisherigen Berufs relevanten Lohngruppe sind alle Merkmale auszuscheiden, die im Wesentlichen auf qualitätsfremden Gesichtspunkten beruhen (vgl zB BSG Urteile vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 114/82 - BSGE 56, 72 = SozR 2200 § 1246 Nr. 111 und vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 22/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - gelernter

    Ihr komme im Regelfall die maßgebliche Bedeutung für die Bestimmung der Wertigkeit einer Tätigkeit zu (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 111, 116, 122, 123).
  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

    Auf der Suche nach der für die Wertigkeit des bisherigen Berufs relevanten Lohngruppe sind dabei alle Merkmale auszuscheiden, die im wesentlichen auf qualitätsfremden Gesichtspunkten beruhen (vgl BSG Urteile vom 8. September 1982 - 5b RJ 16/81 - SozR 2200 § 1246 Nr. 101, vom 1. Dezember 1983 - 5b RJ 114/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 111 und vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 22/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22; Senatsurteile vom 3. Oktober 1984 - 5 RJ 28/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 123, vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13 und vom 18. September 1996 - 5 RJ 106/95, jeweils nicht veröffentlicht).
  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Letztere betreffen jedoch keine qualitätsorientierte Einstufung im Sinne der Rechtsprechung des BSG; denn negative Bedingungen der Arbeit müssen dabei unberücksichtigt bleiben (vgl. BSG in SozR 2200 § 1246 Nr. 111 m.w.N.).
  • BSG, 18.12.1990 - 5a RKn 5/87

    Berufsunfähigkeit eines Vertriebenen, der die deutsche Sprache nicht beherrscht

    Sowohl die Bewertung des bisherigen Berufes als auch der Verweisungstätigkeit hat im Prinzip nach den gleichen Maßstäben zu erfolgen (so ausdrücklich BSGE 56, 72, 74 = SozR 2200 § 1246 Nr. 111 S. 356).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1990 - 2 A 10039/90
    Bisheriger Beruf des Klägers im Sinne des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO ist die zuletzt bis zur Übernahme in das Beamtenverhältnis am 01. Mai 1975 versicherungspflichtig ausgeübte Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 01. Dezember 1983, BSGE 56, 72, 73) eines Kraftomnibusfahrers im Liniendienst.

    Nach alledem ist es nur folgerichtig, daß diese Tätigkeit der Lohngruppe II des Tarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundesbahn zugeordnet war und infolgedessen auch von daher einer Facharbeitertätigkeit zumindest entsprach (dazu vgl. BSG, Urteil vom 27. April 1989, ">1246%20RVO%20Nr.%20164#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 164); die tarifliche Einstufung wird in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als ein zuverlässiges Indiz für die Qualität einer Tätigkeit angesehen (vgl. BSG, Urteile vom 01. Dezember 1983, BSGE 56, 72, 74; vom 28. November 1985, BSGE 59, 201, 204 und vom 07. Oktober 1987, ">1246%20RVO%20Nr.%20149#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 149).

  • BSG, 21.02.1985 - 4 RJ 33/84
    Soweit der \-5. Senat des BSG allerdings in der letzten Zeit für die tarifliche Einstufung die Vermutung aufstellt, "daß die tarifliche Einstufung durch den Arbeitgeber richtig ist", und schließlich entschieden hat, die Bewertung durch die Tarifpartner sei "auch dann zu akzeptieren, wenn diese den anerkannten Ausbildungsberufen andere Tätigkeiten - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für den Betrieb - qualitativ gleichgestellt haben" (Urteil vom 1983 -.5b RJ 114/82 56, 72, 74 : SozR 2200 1.

    (Urteil vom 1. Dezember - 5b RJ 114/82 - aaO) und eine Béamtin.

  • BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83

    Gleichstellung bestimmter Tätigkeiten - Rangierleiter - Handwerkertätigkeit -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2018 - L 16 R 45/18

    Verweisbarkeit eines Briefzustellers bei beantragter Rente wegen teilweiser

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - L 16 R 215/18

    Verweisbarkeit eines Berufskraftfahrers ohne abgeschlossene Ausbildung bei

  • LSG Bayern, 07.08.2001 - L 5 RJ 298/96

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Zumutbarkeit einer vollschichtigen Tätigkeit auf

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 24/94

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente - Verminderung der Erwerbsfähigkeit um mehr

  • BSG, 25.10.1995 - 5 RJ 30/95

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

  • BSG, 29.05.1984 - 5a RKn 12/83

    Sicherheitshauer - Steinkohlenbergbau - Kolonnenführer - Besonders hoch

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 41/90

    Klage auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des

  • BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 19/84
  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 19/90

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

  • LSG Bayern, 14.02.2006 - L 5 R 658/04

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit;

  • BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 12/88

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Lohngruppe II - Postzustellerin -

  • BSG, 15.07.2008 - B 13 R 155/08 B
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 40/90

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

  • BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 33/90

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2009 - L 11 R 1647/07
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2004 - L 10/2 RI 121/02
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